Der Energieausweis – ein Gütesiegel für Immobilien

· Dezember 2006

EnergieausweisDer Energieverbrauch und -bedarf steigen weltweit ständig an. Brennstoffe wie Erdöl und -gas werden zunehmend knapper, und damit steigen auch zukünftig deren Preise weiter an. Gebäude sind mit 40% des Gesamtenergieverbrauches die größten Energieverbraucher.

Ein wichtiger Schritt zur Energieeinsparung bei Gebäuden ist die Einführung des Energieausweises, die in der EU-Richtlinie und im erst kürzlich beschlossenen Energieausweisvorlagegesetz verankert ist.

Dieses Bundesgesetz regelt die Pflicht des Verkäufers oder Vermieters bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden (Wohnungen, Geschäfte,…), dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorzulegen, der nicht älter als zehn Jahre sein darf. Dieser Ausweis zeigt die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes auf. Berücksichtigt werden dabei mehrere Faktoren wie zum Beispiel Heizung, Warmwasser, Lüftung, Wärmedämmung, Bauart und Lage, etc., die in Kennzahlen ausgedrückt werden und somit einen Vergleich und eine Beurteilung zulassen. Vergleichbar ist dieser Energieausweis mit dem Gütesiegel bei Kühlschränken oder Waschmaschinen. Auf einem Blick verrät das Siegel, ob es sich um ein energiesparendes Gerät handelt oder nicht.

Für Neubauten tritt das Gesetz spätestens ab 1.8.2008 in Kraft. Der Energieausweis muss bei Gebäuden, die vor dem 1.1.2006 errichtet wurden, erst ab 1.1.2009 vorgelegt werden.

Mit der Einführung dieses Ausweises wird allen Beteiligten eine verlässliche Grundlage zur energetischen Bewertung eines Hauses geboten. Auf der einen Seite profitiert der Verkäufer oder Vermieter, der eine Wertsteigerung seiner Immobilie durch sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen erzielen kann. Auf der anderen Seite bringt der Ausweis dem Käufer bzw. Mieter eine klare Auskunft über die zu erwartenden Energiekosten.

Weiterführende Infos:
energie-ausweis.at

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