Gemeinsame Klausur abgelehnt
Ausgabe Nr. 13 · June 2008
Keine gemeinsame Klausur zur Verbesserung der Zusammenarbeit möglich
Mario Kapferer wollte sich nicht länger nur beklagen über das schlechte Gesprächsklima im Gemeinderat, sondern endlich etwas dagegen tun! Er bot der Heimatliste im Namen der ULG eine Aussprache unter professioneller Begleitung an. Sein Antrag wurde 7:6 abgelehnt.
„Zur Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb des Gemeinderates stelle ich den Antrag, eine gemeinsame Klausur beider Fraktionen unter Beiziehung eines Mediators zu beschließen.“ So lautete der Antrag an den Grinzner Gemeinderat, den ULG-Mandatar Mario Kapferer am 25. Oktober 2007 schriftlich bei der damaligen Gemeinderatssitzung einbrachte.
Wie dies auch sinnvoll ist, wurde nicht sofort über den Antrag abgestimmt, sondern es wurde beschlossen, diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu bringen, um dann darüber abzustimmen. Dies wurde auch im Protokoll so festgehalten. Es ist jedoch nicht passiert.
Erst über ein halbes Jahr später, bei der Gemeinderatssitzung am 8. Mai 2008, kam unter Punkt 7 der Tagesordnung der „??Antrag von Mario Kapferer über eine gemeinsame Klausur beider Gemeinderatsfraktionen unter Beiziehung eines Mediators??“ wieder zur Sprache.
Mario Kapferer teilte an alle Gemeinderäte eine kurze schriftliche Zusammenfassung seiner Vorstellungen aus und erklärte auch mündlich, wie er sich günstige Rahmenbedingungen für eine solche Aussprache vorstellen würde:
- Zusammen an einen anderen Ort fahren („Luftveränderung“)
- Hilfe eines professionellen Vermittlers (Mediators) in Anspruch nehmen, da ohne diesen die „Gräben“ im Team nicht zu überwinden sind
- Arbeitsphasen mit dem Vermittler sollten mit freier gemeinsamer Zeit (z.B. zusammen essen) abwechseln
- Zeitrahmen insgesamt: ca. 1 Tag
Die Frage der Kosten
Die folgende Diskussion im Gemeinderat befasste sich mit der Frage, wer die Kosten für eine solche Klausur übernehmen sollte. Gemeinderätin Burgi Kofler war dafür, dass die Gemeinderäte die Kosten selbst übernehmen sollten. „Das sollte es einem Wert sein“, so ihre Aussage.
Antrag abgelehnt
Bei der Abstimmung über diesen Antrag waren die Mandatare der ULG mit 6 Stimmen dafür, die Mandatare der Heimatliste mit 7 Stimmen dagegen. Somit wurde der Antrag (leider) abgelehnt.
Leitsatz der LA21
Miteinander FÜR Grinzens
Miteinander können wir vieles bewirken. Daher wollen wir das Zusammenleben verbessern, gegenseitige Toleranz und ein offenes Denken fördern. Dazu gehören der Dialog zwischen Politik und BürgerInnen, die Entwicklung von gemeindeübergreifenden Konzepten und die Pflege des dörflichen Miteinanders. Um die Zukunft für Grinzens konstruktiver zu gestalten, wollen wir eine politische Kultur pflegen, in der Wertschätzung und Lösungsorientierung trotz unterschiedlicher Parteizugehörigkeit möglich sind.
Wunsch der Bürger
Die ULG hatte darauf gehofft, dass sich auch unter den Mandataren der Heimatliste Personen finden, die zu einer Aussprache im Rahmen einer professionell begleiteten Klausur bereit sind. Wie auch die
Ergebnisse der Lokalen Agenda 21 [211KB] ganz klar gezeigt haben, sieht die Grinzner Bevölkerung die Zusammenarbeit im Gemeinderat als einen wichtigen Punkt in der Gemeinde, den wir verbessern sollten. In der derzeitigen Situation wird die sachliche Arbeit im Gemeinderat von emotionalen Streitereien überlagert bzw. gestört.
Dies ist kein befriedigender Zustand für die ULG.
Deshalb wäre eine Verbesserung des Gesprächsklimas von ULG-Seite aus sehr wünschenswert und müßte eigentlich allen Gemeinderäten gemäß den nun bindend im Gemeinderat beschlossenen LA-21-Zielen ein Anliegen sein.
Diese Klausur der Gemeinderäte hätte uns auf unserem Weg in Richtung besserer “politischer Kultur …, in der Wertschätzung und Lösungsorientierung trotz unterschiedlicher Parteizugehörigkeit möglich sind” (vgl. Leitsatz der LA-21) weiterbringen können.
ULG strebt weiterhin Versachlichung an
Die ULG wird jedoch trotz der Ablehnung des Antrages von Mario Kapferer weiterhin versuchen, zu einer sachlicheren Politik im Gemeinderat zurückzufinden.
Auftrag der Wählerinnen und Wähler
Auch wenn in der Vergangenheit der ULG oft vorgeworfen wurde, sie würde mit der Abwägung von Argumenten und Gegenargumenten reine “Verhinderungspolitik” betreiben, so entspricht es aus Sicht der ULG doch dem Auftrag der Wählerinnen und Wähler, bei jeder Entscheidung vorher genau nachzudenken und so viele Aspekte wie möglich mit zu berücksichtigen.
Und diesem Grundsatz wird die ULG auch weiterhin treu bleiben.
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