Wasser Kematen
Ausgabe Nr. 13 · June 2008
Universitätsgutachten bestätigt ULG
Das auf Antrag der ULG vom Gemeinderat eingeholte Rechtsgutachten von Univ.-Prof. Dr. Karl Weber, Institut für öffentliches Recht, der Universität Innsbruck bestätigt die Rechtsmeinung der ULG zum vertragslosen Wasserbezug der Gemeinde Kematen aus Grinzens. Grinzens kann doch verhandeln!
Im Herbst 2005 war der Gemeinderat überraschend mit einer Forderung der Gemeinde Kematen über zunächst von EUR 50.000,— für die erste Baustufe der Erhaltung der Wasserleitung nach Kematen konfrontiert. Kematen stützte sich dabei auf einen Wasserrechtsbescheid aus dem Jahr 1962. Die ULG konnte und wollte dies nicht einfach so hinnehmen und entdeckte auch Bescheide aus dem Jahr 1994 und 1998.
Demnach stellte sich die Situation so dar: 1962 fasste die Gemeinde Kematen die Höllenrainquellen der Gemeinde Grinzens und baute eine Wasserleitung. Grinzens bekam für die Entnahme von 10 l/sec durch die Gemeinde Kematen keine Entschädigung und durfte selbst bis 2,5 l/sec. entnehmen. Das restliche Wasser wurde von Kematen nach Völs verkauft bzw. selbst genutzt. Im Bescheid von 1998 wurde festgestellt, dass Kematen nunmehr 24,6 l/sec. entnehmen konnte. Keiner der damals anwesenden Vertreter von Grinzens hat darauf reagiert.
Während Grinzens 1962 der Entnahme zustimmte, wurde nach Meinung der ULG für die enorme Ausdehnung 1998 auf das ca. 2,5-Fache keine Vereinbarung getroffen. Genau hier sollte nach Meinung der ULG angesetzt werden. Kematen und Grinzens tragen im Verhältnis der Nutzung die Kosten der Erhaltung der Leitung, nur Grinzens (seit 1998 Agrargemeinschaft Grinzens) verschenkt darüber hinaus sein Wasser ohne Entschädigung an die Gemeinde Kematen (vgl. Senderswind 10/2007 Extrablatt). Dieser Zustand soll nach Meinung der ULG für Grinzens verbessert werden!
Universitätsgutachten
Das 6-seitige Gutachten, welches in der Gemeinde jederzeit eingesehen werden kann, bestätigt nunmehr die Meinung der ULG, dass für die Mehrentnahme seit 1962 von 10 auf 24,6 l/sec. keine Vereinbarung besteht, sodass sehr wohl darüber neu verhandelt werden kann. Die Wasserrechtsbescheide 1994 und 1998 ersetzen nicht die für die Mehrentnahme erforderliche vertragliche Regelung. Grinzens kann daher sehr wohl mit Kematen in Verhandlungen treten und für die Mehrentnahme Forderungen stellen.
Ausblick
Seit Herbst 2005 kämpft die ULG dafür, dass diese ungerechtfertigte (weil vertragslose) Mehrentnahme der Gemeinde Kematen, die den Großteil davon nach Völs weiterverkauft, nicht widerspruchslos hingenommen werden soll. Die für das Gutachten aufzuwendenden Kosten sollen sich mehrfach rentieren. Grinzens soll keinesfalls auf sein Entnahmerecht verzichten (auch wenn derzeit diese Menge aufgrund der übrigen Versorgung noch nicht benötigt wird) oder sich mit Kematen in teure Gerichtsverfahren verstricken, wie im „Grinziger“ vom Obmann der Agrargemeinschaft Johann Holzknecht und Vizebürgermeister Toni Bucher fälschlicherweise behauptet wird (
„Grinziger”, Juli 2007, Seite 6 und 7).
Bei einigem Verhandlungsgeschick kann es auf Basis des Universitätsgutachtens durchaus gelingen, Zahlungen für die Wasserentnahme zu erlösen und Zahllasten für die Gemeinde Grinzens – also für uns alle – zu verringern. Immerhin geht es allein bisher um EUR 100.000,— für die Gemeinde Grinzens: Geld, das an allen Ecken und Enden dringend benötigt wird. Weitere Forderungen sind außerdem nicht ausgeschlossen.
Da der Vizebürgermeister Toni Bucher bisher stets gegen die Klärung dieser Angelegenheit war (siehe
„Grinziger” Juli 2007) und sich vehement gegen die Einholung des vorliegenden Universitätsgutachtens aussprach, weil dies nur „hinausgeworfenes Geld“ wäre (siehe unten), ist noch nicht klar, wie er in dieser Sache weiter verfahren will.
Die ULG hat bisher schon Hartnäckigkeit zum Wohle von Grinzens bewiesen, daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern!
Orginalauszug
„Grinziger” Juli 2007
[…] Nach dieser Auskunft des Verhandlungsleiters Dr. Hager zog der Obmann der AGM Grinzens seinen Entschädigungsanspruch zurück. Die AGM Grinzens ist nicht in der finanziellen Lage äußerst unsichere und teure Gerichtsverfahren einzuleiten.
Die AGM Grinzens, als derzeitige Eigentümerin der Höllenrainquellen hat sich nicht vorzuwerfen, Wasser verkauft oder fahrlässig vergeben zu haben. Unsere AGM besitzt keine Baugründe, Schipisten oder Liftanlagen, aus denen Einnahmen zu erwarten sind, sondern muss ihren Aufwand ausschließlich aus Holz und Jagdpacht bestreiten. Unter anderem müssen die Mitglieder selbst für die Wiederaufforstung aufkommen. Dazu fließen pro bezogenem Festmeter Holz Euro 5,00 in die Gemeinschaftskassa. Zu den von den Vertretern der Gemeinde Grinzens ausgehandelten Verträgen mit der Gemeinde Kematen sei festgestellt, dass die 2,5l/sec in einem Jahr 80.000 m3 Wasser ausmachen, die die Gemeinde Grinzens aus der Kemater Leitung gratis entnommen hat.
Es wurden von der Gemeinde Kematen bis zum Jahr 2005 auch keine Erhaltungskosten (Rohrbrüche usw.) oder Wasseruntersuchungsgebühren anteilsmäßig, wie eigentlich in den Bescheiden festgelegt, verrechnet. Die Gemeinde Grinzens hat seit Einführung der Wasseruhren einen jährlichen Verbrauch von ca. 67.000 m3. Das heißt, die Gemeinde Grinzens kann ihren Wasserverbrauch zu 100 % aus dieser Vereinbarung abdecken. Die Bevölkerung der Gemeinde Grinzens hat sich in den letzten 50 Jahren fast verdreifacht, daher können wir den Gemeindevertretern der 1960er Jahre größten Weitblick nachsagen, denn nicht alle Vereinbarungen werden für zwei zukünftige Generationen getroffen. Eine schöne Urlaubszeit wünschen Obmann Johann Holzknecht Waldaufseher Bucher Toni
Tatsachen
GR-Sitzung 14.11.2005: „Dr. Lorenz schlägt vor, dass wir die Bescheide der Gemeinden Kematen und Grinzens, betreffend den 10%igen Kostenanteil und das Wasserbuch, genau anschauen, ob die Gemeinde Grinzens überhaupt verpflichtet ist, diesen Betrag zu bezahlen.“
GR-Sitzung 13.2.2006: „Gemeindevorstand Reinhold Fagschlunger bringt einen schriftlichen Antrag mit folgendem Wortlaut ein: Der Bürgermeister möge mit einem Verhandlungsteam die Rechtsgrundlage des Kemater Wasserbezuges im Senderstal abklären.“
GR-Sitzung 13.3.2006: „Gemeindevorstand Dr. Lucas Lorenz bringt einen schriftlichen Antrag ein: Der Gemeinderat möge den Bürgermeister ersuchen, den von der Gemeinde Kematen geforderten Erhaltungsbeitrag von 50.000.— EUR für den gemeinsam benützten Wasserleitungsteil erst bei Vorliegen einer bescheidmäßigen Abrechnung und nach Vorliegen des Verhandlungsergebnisses des noch zu gründenden Verhandlungsteams zu bezahlen.“ Unmittelbar darauf wird der Betrag von 51.000,— EUR an Kematen überwiesen!
GR-Sitzung 2.4.2007: Eingehende Erörterung der Historie. Die Zahlung an Kematen ist der grösste Kritikpunkt der ULG an der Jahresrechnung, insbesondere weil bezahlt wurde, ohne zu verhandeln und die Anträge von Feb. und März 2006 nicht zu behandeln.
GR-Sitzung 25.6.2007: Da neuerliche Erhaltungsarbeiten anstehen, stellt GR Lorenz den Antrag, Univ.-Prof. Dr. Karl Weber mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.
GR-Sitzung 12.7.2007: „ …Dr. Lorenz hat die Kosten des Gutachtens im Auftrag des GR erhoben und werden diese voraussichtlich 2-3.000,— EUR betragen. … Dr Lorenz stellt den Antrag, den unabhängigen Dr. Weber mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen……“
GR-Sitzung 20.9.2007: „….Daraufhin zieht der Vizebürgermeister seinen Antrag zurück und der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag des Dr. Lorenz zuzustimmen, und Herrn Univ. Prof. Dr. Weber innerhalb des nächsten Monats mit der Erstellung eines Gutachtens zu betrauen…..“
GR-Sitzung 25.10.2007: „…Für das Jahr 2008 plant die Gemeinde Kematen den Bau einer neuen Quellfassung und gleichzeitig mit diesem Bau erfolgt eine neue Festlegung der Wasserentnahmemenge. Gemeindevorstand Fagschlunger möchte wissen, ob nun der Auftrag um Erstellung eines Gutachtens von Univ. Prof. Dr. Weber hinfällig ist, oder aufrecht. Nach Meinung von Vbgm. Bucher ist das hinausgeworfenes Geld. In Zukunft sollte sich der Gemeinderat vielleicht vorher ausreichendere Informationen einholen, um Geld sinnvoller zu verwenden…“
Auszüge
aus dem Rechtsgutachten zur Auslegung von wasserrechtlichen Bescheiden der Gemeinde Kematen bezüglich der Inanspruchnahme von Wasser der Gemeinde Grinzens von o. Univ.-Prof. Dr. Karl Weber, Institut für Öffentliches Recht, Staats – und Verwaltungslehre, Universität Innsbruck vom 11. Juni 2008
„4. … Aus wasserrechtlicher Sicht war Gegenstand des Verfahrens und Inhalt des Bescheides [1962/63, Anm. der Red.] nicht die Ableitung der gesamten Quellwassermengen, sondern die Ableitung von 10 l/sec. Nur das ist Inhalt des Bescheides aus dem Jahr 1962.“
[…]
„… doch weist dieser Zusammenhang auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wohl bekannt gewesene Beschränkung der Wasserentnahme auf 10 l/sec. hin. Aus öffentlich- rechtlicher Sicht ist daher der Schluss naheliegend, daß die Vereinbarung lediglich in dem Umfange Gültigkeit erlangen sollte, die der Bewilligungsbescheid für die Wasserentnahme vorsieht. Das bedeutet, daß sich die zivilrechtliche Vereinbarung auf die im Bescheid von 1962 verübten Wasserentnahmemodalitäten beschränkt.“
„5. Im Bescheid von 1994 wurde – nachträglich – die höchstzulässige Wassermenge, die den gegenständlichen Quellen entnommen werden darf, neu festgesetzt und erheblich erweitert. Der Landeshauptmann ging in seinem Bescheid offensichtlich von der Weitergeltung der Vereinbarung aus…
[…]
„Inwieweit bezüglich dieser Frage ein Ermittlungsverfahren durchgeführt, insbesondere inwieweit hier eine Parteien- und Zeugenvernehmung stattgefunden hat, ist den gegenständlichen Bewilligungsbescheiden nicht zu entnehmen. Offensichtlich hat die Gemeinde Grinzens auch keine Anstrengungen unternommen, auf diesen Umstand im Verfahren hinzuweisen.“
[…]
„6. […] Die Differenz zwischen der 1962 und 1994 festgestellten Wassermenge kann gleichwohl zivilrechtlich relevant sein. Wenn es auch keinen Weg mehr gibt, im Zuge wasserrechtlicher Verfahren die Entschädigung für diesen erhöhten Wasserbezug festsetzen zu lassen, so bleibt doch noch Raum, diese Frage einer zivilrechtlichen Klärung zuzuführen.“
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