€ 110.000 - Wo ist unser Geld?

· März 2009

Seit mehreren Jahren warten wir Grinzigerinnen und Grinziger nun schon auf die Fertigstellung des Gehsteigs zwischen Kohlstatt und Wendeplatz. Gebaut wurde bisher nichts – der SENDERSWIND hakt nach.

Bereits im Gemeindehaushalt des Jahres 2006 wurden € 20.000 für den Bau des Gehsteigs veranschlagt, in den beiden folgenden Jahren 2007/08 noch einmal je € 30.000 – bisher zusammen also € 80.000. Da – wie wir alle wissen – der Gehsteig noch nicht gebaut wurde, stellt sich an dieser Stelle die Frage, wofür das budgetierte Geld tatsächlich verwendet wurde.

Laut Tiroler Gemeindeordnung ist der Voranschlag die bindende Grundlage für die Führung des Haushaltes der Gemeinde. Ausgaben, die nicht innerhalb eines Jahres voll ausgeschöpft werden, gelten als erspart (§95 TGO).

Sonderrücklage?

Bedeutet dies dann, dass die Gemeinde Grinzens nun bereits € 80.000 für den Gehsteig auf der hohen Kante hat und wenn dem so ist, warum werden dann im neuen Budget für das Jahr 2009 noch einmal € 30.000 für den Bau veranschlagt?

Oder Zweckentfremdung?

Oder wurde das nicht verbrauchte Geld etwa gar nicht als Sonderrücklage beiseite gelegt, sondern für andere Zwecke verwendet – und dies ohne einen Beschluss des Gemeinderats?

Eine anderweitige Verwendung der für den Bau des Gehsteigs budgetierten Gelder hätte der Gemeinderat aber zwingend genehmigen müssen. Die Tiroler Gemeindeordnung lässt hier in §96 Abs. 2 keine andere Vorgehensweise zu: „Die in besonderen Fällen erforderliche Änderung des Verwendungszweckes bedarf eines Beschlusses des Gemeinderates.“

Kein Beschluss des Gemeinderats

Einen solchen Beschluss hat es aber in den bis jetzt genehmigten und veröffentlichten Protokollen der Jahre 2007 und 2008 nicht gegeben.

Oder war in den vergangenen Jahren etwa doch vorher absehbar, dass sich der Bau des Gehsteigs – aus welchen Gründen auch immer – so verzögern würde, dass überhaupt gar keine Mittel im betreffenden Jahr benötigt werden würden? In diesem nicht unwahrscheinlichen Fall hätten die Gelder aber überhaupt nicht im Budget eingeplant werden dürfen, da gemäß dem Grundsatz der Budgetdauer (TGO, Seite 232) „nur jene […] Ausgaben sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach aufzunehmen [sind], die im kommenden Jahr voraussichtlich fällig werden.“

Dringliche Anfrage der ULG

In einer dringlichen Anfrage vom 11.03.2009 hat die ULG Bürgermeister Toni Bucher gebeten, zu erklären, wie es zu der bisherigen Budgetierung der Gehsteiggelder gekommen ist und was mit den eingeplanten Geldern tatsächlich passiert ist. Wie viel Geld die Gemeinde Grinzens in den kommenden Jahren noch für die dringend notwendige Fertigstellung des Gehsteigs budgetieren will, ist heute noch nicht abzusehen.

Erst der kommende Rechnungsabschluss 2008, der bis zum 31.03.2009 vom Gemeinderat zu beschließen ist (§108 TGO), wird zeigen, ob die im Voranschlag des letzten Jahres budgetierten Ausgaben also tatsächlich begründet waren und ob sie nur für den ursprünglich vorgesehenen Zweck verwendet wurden.

— Stefan Krüger

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